Vorverkaufsregelungen
Nijinsky-Gala XLVII
Achtung: Das angekündigte Bewerbungsverfahren für die "Nijinsky-Gala" der Spielzeit 2020/21 findet nicht statt, da Eintrittskarten der "Nijinsky-Gala XLVI" am 28. Juni 2020 auf die "Nijinsky-Gala XLVII" am 27. Juni 2021 übertragen werden. Es gelten dabei folgende Regelungen:
- Einzelkarten der "Nijinsky-Gala XLVI" am 28. Juni 2020 werden auf die "Nijinsky-Gala XLVII" am 27. Juni 2021 übertragen. Kartenkäufer werden über das genaue Verfahren gesondert informiert. Falls eine Übertragung nicht gewünscht ist, kann der Kartenpreis selbstverständlich auch erstattet werden. Für eine Erstattung des Kartenpreises nutzen Sie bitte das Online-Rückerstattungsformular.
- Abonnenten der Serie "Ballett 1", die ihr Abonnement in der Saison 2020/21 fortsetzen, haben automatisch die "Nijinsky-Gala XLVII" am 27. Juni 2021 im Abo. Ihre Abo-Karte der "Nijinsky-Gala XLVI" am 28. Juni 2020 wird mit verlängerter Frist bis zum Ende der Spielzeit 2020/21 zunächst unter Tausch gesetzt, kann auf Wunsch jedoch selbstverständlich auch erstattet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Rückerstattungsformular. Eine Anrechnung auf den Abonnementspreis 2020/21 ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.
- Wird das Abonnement "Ballett 1" in der Saison 2020/21 nicht fortgesetzt, wird die Abo-Karte ebenfalls zunächst unter Tausch gesetzt oder kann auf Wunsch über das Online-Rückerstattungsformular auch erstattet werden. Eine Übertragung findet in diesem Fall nicht statt.
Ballett-Werkstätten 2020/2021
Ab 24. August 2020, 10.00 Uhr an der Tageskasse (maximal 2 Karten pro Kunde und Haushalt) oder telefonisch unter (040) 35 68 68.
Reservierungen, Buchungen im Internet oder schriftliche Bestellungen (Fax, E-Mail oder Brief) sind nicht möglich. Für Personen, die älter als 70 Jahre sind oder über einen Schwerbehindertenausweis ab GbB 80 verfügen, wird ein begrenztes Kontingent zurückgehalten, aus dem telefonisch nach aktueller Verfügbarkeit gebucht werden kann. Bei Abholung der Karten ist ein entsprechender Ausweis vorzulegen.